Die Ente – Kutlauto des letzten Jahrhunderts

Bild eines Citroen 2CVDie Jügeren werden sich sicherlich nicht mehr an den Citroen 2CV erinnern. Letzte Woche habe ich die “Ente”, wie sie in Deutschland liebevoll genannt wurde, vor die Linse bekommen und gleich abgedrückt. Neben dem VW Käfer war die Ente wohl das Kultauto des vergangenen Jahrhunderts.

Über das Design des kleinen Franzosen kann man sicherlich streiten. Fakt ist, dass der 2CV bei ordentlicher Wartung ein robustes Fahrzeug war. Eine Kilometerlaufzahl von 300.000 Kilometern war da durchaus möglich.

Gerade unter Stunden war das “Geflügel” besonders wegen der geringeren Anschaffungskosten beliebt. Entweder fuhr man den Käfer oder die Ente. Heutzutage trifft man nur noch recht selten auf den Citroen 2CV. Zumindest im Straßenbild meiner Stadt. Gut möglich, dass es sie auf französischen Straßen häufiger zu sehen gibt.

Unvergessen sind auch die Enten aus den Louis de Funès-Filmen, die in der Regel recht zügig von Nonnen gefahren wurden. Darunter auch die doppelköpfige Ente. Leider ist es mir nicht gelungen ein entsprechendes Bild zu finden. Die doppelköpfige Ente wurde von zwei lustigen und recht attraktiven Nonnen gefahren. Doppelköpfig deshalb, weil keine von beiden rückwärts fahren konnte. Natürlich nur im Film. Also wurden zwei 2CV in der Mitte geteilt und die “Köpfe” miteinander verschweißt. So entstand eine Ente mit 2 Motoren, 2 Lenkern für 2 Nonnen. Musste einmal rückwärtz gefahren werden, übernahm einfach die andere Nonne das Steuer.


Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen ist immer mehr drin

Ramponiertes FahrzeugGestern unterhielt ich mich mit einem Anwalt aus Aachen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ziemlich gut, indem was er macht. In dem Gespräch ging es unter anderem um das Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

Der Anwalt berichtete mir, dass viele Autofahrer bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu schnell mit Vorschlägen der gegnerischen Versicherung einverstanden sind. In der Regel erhält man recht schenll einen Anruf vom Kfz-Versicherer. Darin heißt es, dass laut Unfallbericht die Schuldfrage geklärt sei und die Kosten zu 100% gedeckt seien. Meist käme es sogar vor, dass Unfallbeteiligte erst gar nicht die Polizei rufen würden. Aus Mitleid. Schließlich sei der Unfallgegner ja genug bestraft (Erhöhung des Versicherungsbeitrages etc.). So ein Vorgehen hält der Anwalt für grundsätzlich falsch.

Gerade bei unverschuldeten Verkehrsunfällen soll man direkt einen Anwalt konsultieren. Beim Verkehrsrecht muss dieser nicht einmal vor Ort sein. Dieser beauftragt dann nämlich unabhängige Gutachter. Sachverständige der Versicherungen würden gut und gerne nur 40% der tatsächlichen Kosten ausweisen. Dabei wird man gerne auf eine Freie Werkstatt statt Vertragswerkstatt etc. verwiesen.

Auch befürchten viele immer noch anfallende Kosten für den eigenen Anwalt. Dabei müsste jeder Verkehrsteilnehmer wissen, dass bei unverschuldeten Unfällen, Anwalts- und Sachverständigerkosten von der unfallverursachenden Partei übernommen werden müssen.

In den letzten 2-3 Jahren sind zwei Fahrzeuge und ein Briefträgerwagen in unseren Mercedes-Benz C200 K reingefahren. Jedes Mal haben wir einen Anwalt eingeschaltet, der das Maximale herausholte. Auch in unserem konkreten Fall versuchte die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten zu drücken. Ohne Erfolg.

Für den Unfallverursacher spielt die Höhe der Zahlung wohl keine Rolle. Seine Versicherungsprämie steigt bei verschuldeteten Verkehrsunfällen so oder so.